Hallo,
in letzter Zeit habe ich mich ausführlich mit dem Thema beschäftigt ob und wie die rechtliche Lage aussieht beim Start von Wasserraketen.
Es ist alles etwas verzwickt...
In der LuftVO sind Wasserraketen nicht explizit angegeben.
Es gibt nur den Punkt von Modellraketen mit einem Treibsatz mit mehr als 20g (§16 Abs.1 Nr.1 Buchstabe b)
Aber Wasserraketen haben eine Treib
masse von deutlich mehr als 20g. Ist das ein Treibsatz? Meiner Meinung nach Nein.
Ebenso könnten Wasserraketen eventuell auch ungesteuerte Flugkörper mit Eigenantrieb sein (§16 Abs.1 Nr.5) Meiner Meinung nach ist aber der obere Punkt zutreffender!
Es ist somit nicht klar, ob Wasserraketen darunter fallen oder nicht. Also ob sie eine Aufstiegsgenehmigung benötigen.
Leider wissen die zuständigen Behörden/Ämter fast nichts über Wasserraketen und können keine genaue Auskunft geben.
LBA bzw. LBM (also auf Länderebene) sind sich nicht sicher wie sie es einstufen sollen und verweisen nach Bonn. Auf Bundesebene (Referat in Bonn), also ganz Deutschland betreffend, ist die LuftVO der Bezugspunkt. Dort kann man aber auch keine Auskunft geben, weil es nun mal nicht klar geregelt ist. Da müsste man wohl eher die Verordnungen umschreiben und das ist für die noch kleine Sparte Wasserraketen ein viel zu großer Aufwand.
Um das ganze Mal auf den Punkt zu bringen, nach zig Telefonaten und etwas Mail/Briefverkehr:
Wer eine Wasserrakete über 30m steigen lässt bewegt sich im rechtlichen "Graubereich". Wasserraketen sind explizit nicht verboten, aber auch nicht explizit erlaubt.
Sollte ein Nachbar, Fußgänger, ... sich beschweren könnte es Ärger geben.
Wenn etwas passiert ( Rakete schlägt irgendwo ein...) wird keine Versicherung zahlen (auch keine Modellhaftpflicht)!
Meines Wissens nach gibt es zwei Lösungen.
Man kann eine Aufstiegsgenehmigung beantragen, aber das bedeutet Arbeit für das Land und Kosten.
Oder:
Das Land hat die Möglichkeit selbst zu bestimmen wie Details der LuftVO ausgelegt werden, es könnte also auch Wasserraketen mit speziellen Richtlinien und Bedingungen genehmigen. Das regelt dann aber jedes Bundesland für sich.
Wie man sieht ist das alles etwas kompliziert, aber es gibt Hoffnung
Falls ihr noch weitere Tipps habt sagt Bescheid.
Gruß
Scorpion_XIII
Geändert von Scorpion_XIII am 11. Februar 2008 um 18:42