Meine Erlaubnis nach §27, besser bekannt als "der T2-Schein", ist heuer 5 Jahre alt geworden. Genauer gesagt wurde er das am 21. Dezember. "Mußt ihn die Tage verlängern", dachte ich mir, "gut daß ich jetzt Urlaub habe, vorher bin ich ja zu rein garnix gekommen."
Der Mann vom Gewerbeaufsichtsamt war freundlich und verständnisvoll, aber zugleich unerbittlich: Der Schein sei abgelaufen und könne nicht mehr verlängert werden. Schluck.
Der Schein kann natürlich neu ausgestellt werden. Das bedeutet aber: Neue Unbedenklichkeitsbescheinigung, neuer Test beim Arzt, wesentlich höhere Kosten und vier Wochen Wartezeit. Wegen gerade mal einer Woche überzogen. Nur den Fachkundelehrgang entfällt, sonst das volle Programm. Sahnehäubchen: Ohne gültige Erlaubnis bist du ja schon sowas wie Straftäter, wenn du deine Raketenmotoren noch im Tresor bunkerst. (Abtransportieren darfst du sie aus dem gleichen Grund natürlich auch nicht)
Ich bin ja immer noch der Meinung, daß dies übertrieben ist. Aber man muß damit rechnen. Wer es also genauso locker sieht wie ich und sich denkt: Das ist wie TÜV, geht schon nicht auf den Tag genau, der könnte eine böse Überraschung erleben.
Geändert von Peter am 30. Dezember 2005 um 18:13