Felix N
Überflieger
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Hi! Folgenden Ausschnitt habe ich in einem Artikel im Countdown-Online Archiv gefunden:
"Während es in der Schweiz keine besonderen Einschränkungen zu geben scheint, galt in der BRD bislang die Formel, daß Modellraketen nur einstufig geflogen werden dürfen; mehrstufige Modelle nur mit T2- Schein. Das ist falsch und richtig. Es gibt kein Gesetz, das Mehrstufenmodelle direkt untersagt. Allerdings gilt auch für Mehrstufenmodelle die Klausel, daß nur bis 20g Treibmittel erlaubnisfrei (d.h. T1) geflogen werden darf. Mit den hier zugelassenen Motoren ist ohne Erlaubnis praktisch eine zweistufige Kombination von B6-0 (Treibmittelgewicht 6,24 g) mit einem A8-3 (Treibmittel 3,12 g) oder B4-6 (8.33 g) bzw. B6-6 (6.24 g) bzw. C6-0 (12.48 g) mit B6-6 möglich. Was darüber hinausgeht, ist allerdings nur mit einer T2-Genehmigung erlaubt."
Jetzt bin ich etwas verwirrt. Wenn der Artikel stimmt, dürfte ich ja auch ohne Erlaubnis nach §27 Spreng-Gesetz Mehrstufenraketen fliegen. Oder wurde dass gesetzlich geändert?(der Artikel ist schon "etwas" älter-->1988)
mfg Felix (ich hoffe ich hab keine Copyright Rechte verletzt, aber auf der Seite stand nur was von NachDRUCK ohne Genehmigung verboten.Ich zitiere ja nur einen Absatz aus dem ganzen Artikel.Oder hätte ich nur per Link auf den Artikel verweisen dürfen?)
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Oliver Arend
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Meines Wissens steht das mit dem Bündeln und mehrstufig Fliegen in keinem Gesetz, sondern in den Zulassungsbestimmungen der einzelnen Treibsätze. Was auf jeden Fall richtig ist, ist dass Du keine luftfahrtrechtliche Genehmigung für einen Flug mit weniger als 20 g Treibmittel benötigst, egal wieviele Motoren in Deiner Rakete sind.
Um das Copyright mach Dir mal keine Sorgen.
Oliver
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Felix N
Überflieger
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Meines Wissens steht das mit dem Bündeln und mehrstufig Fliegen in keinem Gesetz, sondern in den Zulassungsbestimmungen der einzelnen Treibsätze. So ganz hilft mir das noch net weiter(Klartext). Ist es jetzt verboten oder erlaubt? Ich tipp mal auf "Verboten"! mfg Felix
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Oliver Arend
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Richtig. In den Zulassungsbestimmungen wird das Bündeln und mehrstufig Fliegen Leuten ohne Erlaubnis untersagt.
Oliver
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Harald
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Wie ist eigentlich die rechtliche Lage: - bei mehrstufigen Wasserraketen? - bei n-stufigen Raketen von denen (n - 1) - Stufen Wasserraketen und eine Stufe aus einem T1 - Motor besteht? - bei mehrstufigen Hybrid- und Flüssigkeitsraketen?
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Neil
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Hi,
wenn man davon ausgeht, das die erste Stufe ein Modell ist, darf ich keine zweite Stufe davon starten lassen, da sowas ja im allgemeinen untersagt ist.
Gruß
Neil
Die Erde ist eine Scheibe. Egal in welche Richtung sich die Menschheit bewegt, sie geht immer auf einen Abgrund zu.
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Oliver Arend
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Nein, es geht um die Mehrmotorigkeit der Rakete bezogen auf Feststoff-Raketenantriebe, die dem SprengG unterliegen.
Du brauchst für alle Raketen mit mehr als 20 g Treibstoff (auch Hybride, Flüssige und sogar Kaltwasserraketen) eine luftfahrtrechtliche Genehmigung, einen T2-Schein allerdings nur für große oder mehrere Feststoff-Treibsätze.
Oliver
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