Andreas B.
Grand Master of Rocketry
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Zitat: Original geschrieben von Lschreyer
Neuer Schein darf erst ausgestellt werden wenn der alte ungültig gemacht wurde, da er aber weg war ging auch das nicht. Zwei Scheine darf man aber nicht "besitzen".
@ Louis und Jan, na wat denn nu.. Fragen über Fragen... Andreas
Geändert von Andreas B. am 28. Januar 2020 um 21:22
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Oliver Arend
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> Für mein Verständnis sind die 2kg keine Einkaufsmenge. > Du darfst 2kg besitzen, na gut, nach Lagerregeln „nur“ 1kg.
Ich dachte immer, dass das wirklich eine Einkaufsbeschränkung über die Lebensdauer des Scheins ist. Deshalb werden sinnvollerweise hier in B-W auch gar keine Mengen eingetragen, weil ja immer die Transport- und Lagerbeschränkungen gelten.
In Bremen wurden mir Maximalmengen für SP und NC eingetragen, vermutlich vor dem Hintergrund dass sich niemand ohne Mengeneintrag illegal z. B. SP bunkert – so wäre die Verkaufsstelle angehalten, beim Erreichen der Menge keines mehr zu verkaufen.
Oliver
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RalfB
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Zitat: Original geschrieben von Oliver Arend
> .............. In Bremen wurden mir Maximalmengen für SP und NC eingetragen, vermutlich vor dem Hintergrund dass sich niemand ohne Mengeneintrag illegal z. B. SP bunkert – so wäre die Verkaufsstelle angehalten, beim Erreichen der Menge keines mehr zu verkaufen.
Oliver
Das Problem ist eher theoretisch oder hat bei Euch schon mal jemand beim Einkaufen die bisher bezogene Menge kontrolliert? Da ist man selber in der Verantwortung und bekommt im Zweifel bei der nächsten Verlängerung Probleme. Gruß Ralf
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Dirk
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Zitat: Original geschrieben von Andreas B.
Zitat: Original geschrieben von Lschreyer
Neuer Schein darf erst ausgestellt werden wenn der alte ungültig gemacht wurde, da er aber weg war ging auch das nicht. Zwei Scheine darf man aber nicht "besitzen".
@ Louis und Jan, na wat denn nu..
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Andreas
Kosten .. Der Verlust wird im "Bundesanzeiger" veröffentlicht. Kostet Summe x. Dann sind die Behörden informiert und der Schein gilt als verloren. Hatten wir schon mal mit einem 7er.
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Andreas B.
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Zitat: Original geschrieben von Dirk
Der Verlust wird im "Bundesanzeiger" veröffentlicht. Kostet Summe x. Dann sind die Behörden informiert und der Schein gilt als verloren.
Hi Dirk, das ist soweit klar aber bei Louis war die Vorgeschichte ja etwas anders.. Andreas
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Prefect123
Epoxy-Meister
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Also, in Darmstadt ist die eingetragene Menge die über die Laufzeit des Scheins KAUFBARE Menge. Ich erinnere mich nämlich noch gut an meine Erstausstellung. "Ich benötige so 2 Kg Pulver". Antwort "Nö, das tragen wir nicht ein". Ich: "???". Amt: "Wir tragen immer 25 Kg ein, dann ist noch nie einer gekommen und wollte einen Nachtrag haben". Und ja, das Recht sagt aus, dass man nur einen gültigen Schein haben darf. In meinem Fall wurde ein dickes "ungültig" drauf gestempelt, ich durfte den Schein aber behalten, da ja damit meine Käufe des vorhandenen Lagers nachgewiesen werden konnte. Verlust eines Scheines ist immer blöd, denn das ist eine öffentliche Urkunde. ydiese muss dann im Bundesanzeiger für ungültug erklärt werden und nach einer Wartefrist gibt es dann einen neuen Schein. Mathias
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Lschreyer
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Ja, wenn das nur die Leute im Amt wüssten. Sie wussten nicht was zu tun ist bzw. die Vorschriften haben sie davon abgehalten. Naja, er ist wieder da, sonst hätte ich wohl nie einen neuen bekommen. Unfassbar für mich ist aber, dass er auf dem Amt, mit nur 3 Amtszimmern in einem kleinen Nebengebäude, verschwinden konnte.
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Andreas B.
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So, mein neuer Schein ist da ! Ich bin sehr positiv überrascht, die Bearbeitung meines Antrags ging sehr schnell, meine Sachbearbeiterin war sehr kompetent und freundlich. Alles ordentlich eingetragen und abgestempelt (nicht wie bei Louis reingekritzelt) also alles ok. Die Verwaltungsgebühren sind mit 150,-Euro eben auf Großstadtniveau aber nach allen was ich so von anderen gehört habe immer noch akzeptabel. Was mir aber neu war, ist das hier (siehe Anhang) und mal ehrlich, habt ihr das gewusst und bisher beachtet...? Andreas
Geändert von Andreas B. am 24. April 2020 um 15:57
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DennisP
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Hi, Andreas! Ich hatte im letzten Dezember verlängert und die Dame explizit darauf angesprochen, dass ja bald kein Platz mehr für Eintragungen wäre. Ihre Meinung war, dass sie kein Problem damit hätte, wenn ich die freien Seiten benutze. Aber schriftlich habe ich das auch nicht. Wird also von Behörde zu Behörde anders gesehen. Bei mir sind die Leute aber zum Glück generell ziemlich entspannt. Ich gehe aber auch extra immer persönlich hin und erkläre kurz das Ganze Thema Raketen. Beim letzten mal hieß es dann auch: Ach, Genau. Sie sind das mit den Raketen Wahrscheinlich ist es das beste bei "seiner" Behörde vorher mal kurz anzufragen, wenn man vor dem gleichen Problem steht. Viele Grüße Dennis
Geändert von DennisP am 24. April 2020 um 17:05
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Andreas B.
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Zitat: Original geschrieben von DennisP
Ich hatte im letzten Dezember verlängert und die Dame explizit darauf angesprochen, dass ja bald kein Platz mehr für Eintragungen wäre. Ihre Meinung war, dass sie kein Problem damit hätte, wenn ich die freien Seiten benutze. Dennis
Haben andere hier auch diese Erfahrung gemacht ??? Andreas
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