Raketenmodellbau.org Portal > Forum > Rund um den Raketenmodellbau > Termine & Flugtage > T2-Lehrgang 2011 Vorbereitung
Du kannst keine neue Antwort schreiben
Seiten (2): « 1 [2]

Autor Thema 
Felix N

Überflieger

Felix N

Registriert seit: Nov 2001

Wohnort: Leimen

Verein: Solaris-RMB

Beiträge: 1455

Status: Offline

Beitrag 7483905 [Alter Beitrag08. Juni 2011 um 17:45]

[Melden] Profil von Felix N anzeigen    Felix N eine private Nachricht schicken   Besuche Felix N's Homepage    Mehr Beiträge von Felix N finden

Zitat:
Original geschrieben von studdy

Hallo,

versuch es mal in Google mit

§34 SprenV Unbedenklichkeitsbescheinigung + Deine Stadt bzw. Kreisstadt

da müsste es ein Formular geben.

Viel Glück
Gruß
Michael




Habe ich schon, siehe meinen Beitrag oben ;-)
Für meine Stadt gibts es das Formular nicht online, nur für die große Kreisstadt... Trotzdem Danke.

Naja, ich werde nächsten Dienstag wieder hin (der einzige Tag mit Öffnungszeiten später als 12:00 Uhr -.-) und ihnen das Formular vorlegen bzw. mich erkundigen, wer denn nun für mich zuständig ist.

Gruß
Felix

Sky´s not the limit! smile
Kabelmann

SP-Schnüffler

Kabelmann

Registriert seit: Sep 2005

Wohnort: im Norden, bei Lüneburg

Verein: AGM e.V., TRA L2

Beiträge: 854

Status: Offline

Beitrag 7483906 [Alter Beitrag08. Juni 2011 um 18:15]

[Melden] Profil von Kabelmann anzeigen    Kabelmann eine private Nachricht schicken   Kabelmann besitzt keine Homepage    Mehr Beiträge von Kabelmann finden

Hi Felix

Für die Erlaubnis nach §27 und für die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung ist üblicherweise nicht die Gewerbeaufsicht zuständig, da Du keinen Handel damit treiben möchtest.
Zuständig ist das Ordnungsamt und zwar nicht auf Gemeindeebene, sondern auf Kreisebene.
Bei mir war es das Ordnungsamt des Landkreises, ansässig in der Kreisstadt.

Bei Euch Süddeutschen heißt das dann Regierungspräsidium oder Landratsamt. Egal, dort die Abteilung für Ordnung (Ordnungsamt) und im Besonderen das Fachgebiet Waffen und Jagd.

Das Formular gibts hier auch nicht im Netz, manche Behörden sind einfach noch nicht soweit.

Bei mir hat der Sachbearbeiter das Formular (Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach §34 SprengG) in meinem Namen ausgefüllt.

Gruß Jan
Felix N

Überflieger

Felix N

Registriert seit: Nov 2001

Wohnort: Leimen

Verein: Solaris-RMB

Beiträge: 1455

Status: Offline

Beitrag 7484901 [Alter Beitrag08. Juni 2011 um 19:47]

[Melden] Profil von Felix N anzeigen    Felix N eine private Nachricht schicken   Besuche Felix N's Homepage    Mehr Beiträge von Felix N finden

Hallo Jan,

danke für die umfangreiche Auskunft =)

Ich war auch beim Ordnungsamt. Aber werde dann wohl erstmal da anrufen, vielleicht muss ich ja auch in die Kreisstadt, von der gibts es ja sogar das Formular online.

beste Grüße
Felix

Sky´s not the limit! smile
srrocketry

Raketenbauer

srrocketry

Registriert seit: Sep 2009

Wohnort: Straubing

Verein: DERA, Tripoli Level2

Beiträge: 114

Status: Offline

Beitrag 7489901 [Alter Beitrag09. Juni 2011 um 23:18]

[Melden] Profil von srrocketry anzeigen    srrocketry eine private Nachricht schicken   Besuche srrocketry's Homepage    Mehr Beiträge von srrocketry finden

Zitat:
Original geschrieben von Kabelmann
Bei Euch Süddeutschen heißt das dann Regierungspräsidium oder Landratsamt.

´
Genau das habe ich doch gesagt: z.B. Regierung von Niederbayern / Gewerbeaufsichtsamt


Grüße, Markus
Seiten (2): « 1 [2]
[Zurück zum Anfang]
Du kannst keine neue Antwort schreiben