Hi Oliver,
bin wieder zurück aus Dänemark, hab' mich durch 115 (!) Mails gekämpft und will dann gleich mal formstechnisch wieder aktiv werden.
Ich zitier' mal :
Gibt es die "generelle T2-Aufstiegserlaubnis" (noch)?
Die gibt's tatsächlich noch. nennt sich Daueraufstiegserlaubnis oder Verfahren für die Genehmigung von Flugplätzen nach §6 LuftVG. Entscheidet sich nicht wesentlich von der Einzelaufstiegserlaubnis (bzw. mit deren Aufwand).
Geprüft wird u.a., ob Natur- und Lärmschutz berücksichtigt werden und ob vom zukünftigen Flugplatz eine Gefahr für öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.
Wenn man jetzt die berühmte 20g Grenze nicht überschreitet, kostet die
Aufstiegserlaubnis nichts (IIRC), darüber kann man Kosten zwischen 100 - 200 DM erwarten, je nach materiellem Wert der Genehmigung (Genehmigung wird teurer, je mehr Gewinn dieser Stratplatz für den Antragsteller abwirft).
Also, Zusammenfassung.
Für den Aufstieg von Flugmodellen mit mehr als 20g Treibstoffmasse braucht man:
1. Erlaubnis nach §27 SprenG
2. Einverständnis des Grundstückseigentümers
3. Erlaubis der Luftfahrtbehörde (§6 LuftVG)
4. Aufstiegserlaubnis
5. Wird der kontrollierte Luftraum mitbenutzt, Luftverkehrsfreigabe. Diese muß auch bei Flügen mit weniger als 20g Treibstoff eingeholt werden und ist bei platzgebundenen Aufstiegserlaubnissen inbegriffen (wird durch Luftfahrtbehörde mit eingeholt). Evtl. muß man bei längerem Flugbetrieb Anfang und Ende bei der Kontrollstelle melden.
Thomas
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