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Bucho

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Bucho

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Beitrag 6738929 [Alter Beitrag28. Februar 2008 um 16:39]

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Mich würde mal interessieren, was diese Genehmigung letztendlich gekostet hat.

Gruß

Per Aspera ad Astra
Andreas Jörg

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Beitrag 6738931 [Alter Beitrag28. Februar 2008 um 18:04]

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Von einer Naturschutzbehörde weiß ich nichts, die Genehmigung hat 60€ gekostet

Es ist so wie es ist, denn wenn es nicht so wäre, könnten wir nicht Fragen, warum es so ist, wie es ist.
morning

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morning

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Beitrag 6738932 [Alter Beitrag28. Februar 2008 um 19:10]

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Zitat:
Gültig ist sie im gesamten Einzugsbereich des Luftamt Südbyern...



Du glücklicher!

Hier in Rheinland-Pfalz muß ich mich auf genau ein(!) Feld festlegen... angry

Auszug aus der Aufstellung was sie für den Antrag gerne hätten:
Zitat:
Lageplan des Aufstiegsortes und seiner Umgebung
1:5.000 mit Angabe der Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer

Bucho

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Bucho

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Beitrag 6738939 [Alter Beitrag29. Februar 2008 um 08:10]

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@ Andreas: Wenn wir hier in Niedersachsen eine Aufstiegsgenehmigung einholen, dann müssen wir immer eine Genehmigung vom Grundstückseigentümer vorlegen. Wollten die bei Dir sowas nicht sehen? Ich meine, das würde ja schlecht gehen, für eine ganze Region. So eine weitläufige Genehmigung wäre natürlich schon attraktiv...

Gruß

Per Aspera ad Astra
Andreas Jörg

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Beitrag 6739900 [Alter Beitrag29. Februar 2008 um 13:11]

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Die Genehmigung brauche ich natürlich trotzdem, aber das Interessiert das Luftamt ja nicht, die sind ja nur für den Luftraum zuständig. Hat man die Genehmiung des Grundstückseigentümers nicht, macht man sich bei anderen Behörden strafbar, nach LuftVO kann man aber glaube ich nicht belangt werden.
Mein Luftamt wollte eine Kopie meines T2 Scheins, was ich auch nicht so ganz nachvollziehen kann. Kontrolliert werde ich ohnehin nur von dem Polizisten, der neugierig geworden ist, was da so schnell in den Himmel steigt. Dem muss ich dann den Sprengstoffschein zeigen, und die Genehmigung des des Luftamtes. Sollte einer der beiden fehlen, habe ich mich strafbar gemacht.

Es ist so wie es ist, denn wenn es nicht so wäre, könnten wir nicht Fragen, warum es so ist, wie es ist.
Neil

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Neil

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Beitrag 6739903 [Alter Beitrag29. Februar 2008 um 13:18]

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Hi,

ich habe eine Aufstiegserlaubnis für drei Regierungsbezirke. Als Auflage steht in der Erlaubnis drin, das ich die Erlaubnis des Grundstückeigentümers haben muss.

Gruß

Neil

Die Erde ist eine Scheibe. Egal in welche Richtung sich die Menschheit bewegt, sie geht immer auf einen Abgrund zu.


Bucho

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Bucho

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Beitrag 6739905 [Alter Beitrag29. Februar 2008 um 18:11]

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Ja, ich weiss, dass man die Erlaubnis braucht. Nur wollte in Niedersachsen das Amt diese Erlaubnis sehen, bevor sie uns die Daueraufstiegserlaubnis erteilt hat.

Gruß

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FabianH

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FabianH

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Beitrag 6742908 [Alter Beitrag07. März 2008 um 17:47]

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Heute kam nun auch endlich mein Gebührenbescheid für die grüne Pappe..........40€ Wer bietet wenigerruhe

MfG Fabian
Hans R

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Hans R

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Beitrag 6742930 [Alter Beitrag08. März 2008 um 09:58]

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na siehst Du, die haben sicher nur deshalb solange mit dem Gebührenbescheid gebraucht, weil sie sich nicht entscheiden konnten, wieviel Kohle sie einem armen Azubi aus der Tasche ziehen können. stick out tongue Aber Spaß beiseite, es ist doch schon erstaunlich, daß in diesem Land jedes Amt seine Gebühren irgendwie nach eigenem Ermessen festsetzen kann.
ciao, Reiner

Grüßle aus dem wilden Süden,
Reiner
Andreas B.

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Beitrag 6742938 [Alter Beitrag08. März 2008 um 18:04]

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Zitat:
Original geschrieben von Hans R

na siehst Du, die haben sicher nur deshalb solange mit dem Gebührenbescheid gebraucht, weil sie sich nicht entscheiden konnten, wieviel Kohle sie einem armen Azubi aus der Tasche ziehen können. stick out tongue ciao, Reiner



Ne ne, die haben die Sache bestimmt zur Bearbeitung und zum drucken nach Fernost geschickt
da ist es schließlich billiger, deshalb hast du auch nur 40 Euro bezahlen müssen.....fg fg fg

Andreas

Nicht quatschen, machen ;-)!

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