Oliver Arend
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In Baden-Württemberg sind die ähnlich pragmatisch, da werden grundsätzlich keine Mengen eingetragen, weil man sich ja sowieso an Transport- und Lagerbeschränkungen halten muss (war zumindest so als mein Schein in Stuttgart erneuert wurde). Bremen wollte für Schwarzpulver und NC-Pulver unbedingt Mengen eintragen, die haben dann aber nachgefragt wie viel man denn braucht.
Oliver
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Diplom-Pyromane
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Passt vielleicht nicht so ganz hier, aber im Zusammenhang mit der Scheinverlängerung wurde bei mir eine "Erst"-Besichtigung meines Lagers vorgenommen. Es wurde vor allem auf die in unserem Kreis ausgegebenen Merkblattkriterien zum Thema Lagerungsvorschriften geachtet .
Heißt hier:
- dauerhafte Kennzeichnung Aufbewahrungsbehälter (GHS Piktogramm "Bombe") - Hinweise an Nachbarschaft im Falle der Abwesenheit* - Wegnahmesicherheit und Absperrung Behälter - T2 Schein Einträge und Inhalt Aufbewahrungsbehälter - Lagerklasse und Mengen - Sicherung gegen Einbruch (nicht abhebbare Kellerschachtabdeckung bei meiner im Keller stattfindenden Lagerung) - Raumart - Vorhandensein Druckentlastungsfläche - geschlossene Leuchten und Steckdosen - Feuerlöscher (Klasse und Kapazität) - keine leicht brennbaren Materialien (brennbare Flüssigkeiten, Papierlager, Holzwolle, Öle -> Salatöl ging auch nicht)
* unser Kreis gibt zusätzlich die Empfehlung (keine Pflicht), der örtlichen Feuerwehr entsprechende Infos zu geben, am besten in Form einer Ortsbesichtigung, um für den Fall eines Feuers bei Abwesenheit des T2 Schein Inhabers, die Lager-Örtlichkeit genauer zu kennen und besser Gefährdungen für die Umgebung oder sinnvolle Brandbekämpfungsmaßnahmen abwägen zu können.
Überlege ich mir noch, solche Dinge sind in den Folgen sehr abhängig von der jeweiligen Person und Ihrem Kenntnisstand....
Die Mitarbeiter, die die Kontrolle bei mir durchgeführt haben, waren aber sehr angenehm und zeigten auch großes Interesse an dem exotischen Hobby.
Es ist trotzdem gut eine Kopie des Protokolls der Überprüfung zu erbitten. Ein Kollege von mir kam mal einer solchen Aktion in Bedrängnis, weil der Prüfer seine Lagermenge falsch aufgeschrieben hatte. Nachher zu beweisen, daß dies ein Irrtum war, ist u.U. beliebig schwer...
Gruß
Thomas
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gexx
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Hallo zusammen, klingt zwar jetzt komisch, aber...weiß jemand, ob es eine Möglichkeit gibt, einen Erlaubnisschein zu bekommen, der sich nur auf die Verwendung bezieht? Das heißt, weder der Erwerb noch die Lagerung von P2 soll mit einbezogen sein?
Mir geht es speziell um das Clustern von Klima-Motoren. Für einen Cluster über 150g benötigt man normalerweise den T2-Schein. Aber der Erwerb der Klima-Motore und die Lagerung ist ja ohnehin P1 Also braucht es im Grunde nur für den Start die T2-Erlaubnis.
Viele Grüße Robert
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