Portal > Forum > Rund um den Raketenmodellbau > Gesetze und Paragraphen > Verbesserungen für den Modellflug im nächsten LuftVO-Entwurf?
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Tom
Grand Master of Rocketry
Registriert seit: Aug 2000 Wohnort: Neustadt Verein: T2 , SOL-1 Beiträge: 5257 Status: Offline |
Beitrag 7639528
[22. Januar 2017 um 10:34]
Hallo zusammen,
nach meinen Informationen betrifft die neue Regelung in erster Linie die "Wildflieger" , die es ja auch unter den Raketenfliegern gibt (also das ganze Jahr über neben den angemeldeten Flugtagen mit AG). Die bestehenden Modellflugplätze sind m.W. von den neuen Regelungen unberührt. Vielleicht sollte die Raketenszene versuchen sich den ein oder anderen Raketenmodell-Flugplatz ausweisen zu lassen. Das so etwas geht, hatte Thorwald Petersen (Friede seiner Asche) in den 80er Jahren nördlich von Nürnberg mit dem damals einzigen zugelassenen Raketenflugplatz bewiesen. Doch dieser ist m.W. nicht mehr verfügbar. Grüße Tom |
DKE150
Anzündhilfe Registriert seit: Okt 2015 Wohnort: Verein: AGM Beiträge: 29 Status: Offline |
Beitrag 7639529
[22. Januar 2017 um 10:47]
Hi,
so weit ich weiss hat aber auch bei weitem nicht jeder Modellflug-Vereinsplatz eine AE, denn wenn Vereine z.B. nur Elektro unter 5kg fliegen, war diese ja nie nötig. Man liest nun ausserdem überall die Befürchtung, dass die Erlangung neuer AEs sehr viel schwieriger würde. Das würde dann die Modellraketen brutal treffen, denn viele Flugtags-Gelände haben keine dauerhaft bestehende AE, oder? Abgesehen davon, dass es schon "ärgerlich" wäre, nichtmal mehr vom eigenen Acker aus ohne Genehmigungsverfahren einen C-Motor Flug auf 120m machen zu dürfen(!) Viele Grüsse, Dominik |
Lschreyer
Grand Master of Rocketry Registriert seit: Nov 2006 Wohnort: Zeven Verein: AGM, L3 Beiträge: 2035 Status: Offline |
Beitrag 7639530
[23. Januar 2017 um 11:50]
Man sollte auch mal überlegen wer es denn nachmisst, wenn man 120 m hoch fliegt..
Mal ehrlich, da kräht kein Hahn danach. Auf der Landstrasse darf man 100 fahren, viele fahren aber schneller. Ich will niemanden anstiften das Recht zu brechen, aber man muss auch mal die Kirche im Dorf lassen. 100 m sind gesetzt, wenn man da mal 30 m drüber fliegt passiert: Genau, Nichts. Und auf einem Acker im Nirgendwo ohne Flugzeuge am Himmel, was soll denn da bitte passieren wenn ich mein C6-Raketchen aus Pappe auf 140 m schicke? Niemand kann das nachmessen, von daher sind solche Grenzangaben eh für die Katz. Always keep the pointy side up! |
bully
Epoxy-Meister Registriert seit: Nov 2004 Wohnort: Bayern Verein: Solaris-RMB Beiträge: 461 Status: Offline |
Beitrag 7639539
[23. Januar 2017 um 16:09]
Zitat: Auf die Gefahr hin das ich jetzt irgendwo anecke, aber im Moment bringt das doch alles nichts wenn jeder von euch sich die Frage stellt "was wäre wenn, was oder dann ..." zu tun. Das ist doch bis jetzt alles nur noch ein Entwurf und außerdem noch nicht einmal verabschiedet worden. So wie ich aus den Entwurf herausgelesen habe geht es den Politikern doch hauptsächlich um die Drohnen und deren Flughöhen. Ich fliege ja auch nicht nur Modellraketen sondern auch Elektro-Flächenmodelle unter 5 kg Abfluggewicht. Es sind einige dabei die weit über 150 km/h fliegen und wenn damit dann ein Unfall passieren würde ist der Schaden weitaus größer als bei den Modellraketen im P1 Fall. Das es ein Reglement geben muß steht hier außer Frage. Vielleicht sind wir aber auch selber schuld daran das unsere Politiker dies in dem Entwurf angedeutet haben aufgrund von Petitionen, Mails oder dergleichen? Warten wir doch erst einmal ab was real dabei herauskommt, denn nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird. Das mußte ich mal jetzt los werden und meinetwegen könnt ihr mich auch verdammen oder sonst was antun. Also nichts für ungut und macht euch erst einmal keinen großen Kopf darüber. Aus jedem Versuch wird man etwas mehr kluch!? |
lpaelke
Anzündhilfe Registriert seit: Jun 2013 Wohnort: Extertal Verein: Beiträge: 8 Status: Offline |
Beitrag 7639935
[07. April 2017 um 14:41]
Die Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten ist veröffentlicht.
An Modellraketen hat bei der Formulierung wohl niemand gedacht. Mir ist z.B. nicht klar, was §21b (1) 8. b) für eine ja üblicherweise frei fliegende, also nicht gesteuerte Rakete bedeutet. Darf ich die jetzt mit einem Kenntnisnachweis nach §21e (Den ich noch nicht habe, da ihn noch niemand ausstellen kann. Für den Teil der Verordnung gilt die 6 Monats-Frist für den Kenntnisnachweis für Flugmodelle über 2 kg Masse nämlich leider wohl nicht.) über 100m fliegen lassen, oder nur noch auf zugelassenen Modellfluggeländen bzw. mit Aufstiegsgenehmigung? Außerdem frage ich mich, ob eine Ausstoßladung nicht ein "pyrotechnischer Gegenstand" ist, deren "Transport" gemäß Satz 10. des gleichen Absatzes verboten ist? Beste Grüße, Lutz |
Oliver Arend
Administrator
Registriert seit: Aug 2000 Wohnort: Great Falls, VA, USA Verein: RMV/Solaris/AGM/TRA L1/TCV/MDRA/NOVAAR Beiträge: 8350 Status: Offline |
Beitrag 7639943
[07. April 2017 um 16:03]
Du bist doch Steuerer Deiner Rakete (es gibt ja bei den Flächenfliegern auch Freiflugmodelle, und die fallen da mit Sicherheit auch drunter), und sie ist definitiv kein Multicopter. Warum sollte ein Nachweis nach § 21e nicht reichen?
Dass der Nachweis nur für Modelle ab 2 kg ab dem 1. Oktober 2017 gefordert sein soll, für alle Flüge über 100 m aber ab sofort, halte ich auch nicht für durchsetzbar. Du transportierst Deine Ausstoßladung ja nicht, sondern sie ist integraler Bestandteil Deiner Rakete und ihres Bergungssystems. Nach Deiner Auslegung wäre auch der "Transport" von Benzin oder LiPo-Akkus verboten, das sind immerhin entzündbare Flüssigkeiten und Feststoffe. Oliver |