Portal > Forum > Rund um den Raketenmodellbau > Gesetze und Paragraphen > Sind die Sprengstoffgesetze in Frankreich strenger als in Deutschland?
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AlexanderM
Epoxy-Meister Registriert seit: Feb 2004 Wohnort: Düsseldorf Verein: FAR Beiträge: 238 Status: Offline |
Beitrag 7299920
[14. Januar 2011 um 14:39]
Zitat: Hey, da läuft ja doch was in Frankreich. Wenn ich es richtig verstanden habe, fahren sie aber zum Starten immer ins Ausland (ALRS in der Schweiz oder Spanien), oder? Dabei ist Frankreich so groß und es gibt dort Gegenden, die viel weniger bewohnt sind, als in Deutschland. Schade. |
legranddudu
Epoxy-Meister Registriert seit: Nov 2009 Wohnort: München Verein: me myself and I Beiträge: 494 Status: Offline |
Beitrag 7299921
[14. Januar 2011 um 16:04]
@ Jürg -->
"... vor allem nicht selber aktiv werden, sondern sich mit Interessen-Genossen koordinieren und absprechen. Es gibt durchaus Leute die sich schon konkretere Gedanken gemacht haben und weiter machen: http://tripoli.france.free.fr/ " ..Tja man sieht mit welche Ergebnisse so far seit 1962...NULL..Aber für mich steht klar, Die Militärs brauchen wir...nur die können zivile Restriktionen und die allmächtige Gendarmerie umgehen...aber soviel Zeit zu verlieren habe ich dort auch nicht... Geändert von legranddudu am 14. Januar 2011 um 16:07 "Success is the ability to go from one failure to another with no loss of enthusiasm." (Winston Churchill) |
legranddudu
Epoxy-Meister Registriert seit: Nov 2009 Wohnort: München Verein: me myself and I Beiträge: 494 Status: Offline |
Beitrag 7503900
, Fronkreisch
[13. Juni 2011 um 23:20]
...es tut sich was in Fronkreisch:
http://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do;jsessionid=271240ABF040A50817106144E8F6FA51.tpdjo09v_2?cidTexte=LEGITEXT000022177302&dateTexte=20110613 Wichtig: Art 14 : wir sind P2, wobei gar nicht geregelt wird ab welche Impulsklasse (alles P2?) Art 28: wer darf kaufen: "...personnes physiques titulaires d'un certificat de formation ou d'une habilitation délivrés par un organisme agréé par le ministre chargé de la sécurité industrielle" ...hmmm..schwammig, irgendeine Behörde die ein Seminar (Formation) organisiert. Noch nicht gefunden wer das ist..wahrscheinlich darf das keiner... ABER jetzt kommt das beste zum Schluss :-)) ART 28: (Ende) ......"Sont également autorisées à manipuler ou utiliser les articles pyrotechniques des catégories 4, T2 et P2 les personnes qui y ont été autorisées par un autre Etat membre de l'Union européenne en application d'une réglementation transposant dans cet Etat les dispositions de la directive 2007/23/CE du 23 mai 2007 relative à la mise sur le marché d'articles pyrotechniques." Was heisst das?? Ich lach mich gabut...das JEDER der in der EU mit Raketenmotoren per Behördengenehmigung umgehen darf (Deutschland = T2)...kann in Fronkreisch AT motoren oder CTI, (Hauptsache CE gestempelt), KAUFEN und STARTEN... Also Jungs...sollen wir alle Oli in Clermont -Ferrand besuchen? :-)) Ach...Jürg....die Schweiz ist leider nicht EU ..ergo du darfst ned starten..aber Holger scho :-)) Denis "Success is the ability to go from one failure to another with no loss of enthusiasm." (Winston Churchill) |
Reinhard
Überflieger Registriert seit: Sep 2003 Wohnort: Österreich Verein: TRA #10691, AGM Beiträge: 1187 Status: Offline |
Beitrag 7512903
[15. Juni 2011 um 15:56]
Hi,
das sieht stark nach einer europäischen Vereinheitlichung aus. In Österreich gibt es seit 1.1.2010 auch die Klassen P1 und P2, nur ist bis jetzt noch kein Gegenstand entsprechend eingestuft. Auf Rückfrage im Innenministerium wurde mir gesagt dass dies bis Mitte 2013 geschehen wird und hierbei die BAM federführend sein wird - also kein nationaler Alleingang. Für die Franzosen sind das auf jeden Fall gute Nachrichten. Ende August bin ich bei einem Flugtag der CNES bzw. Planete Sciences. Vielleicht treffe ich da dort jemanden der mehr dazu weiß. Es würde mich nicht wundern wenn die Schweiz hier in irgend einer Form mitmacht. Das wurde ja auch in anderen Fällen so gemacht (z.B. Schengener Abkommen). Gruß, Reinhard |