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Prefect123
Epoxy-Meister Registriert seit: Jul 2014 Wohnort: Bangor Verein: AG-M, TRA 10915, NSWRA, Tripoli NSW Beiträge: 268 Status: Offline |
Beitrag 7639504
, Schrebt Eurem Bundestagsabgeordneten
[19. Januar 2017 um 19:00]
Betreff: Petent ist im Dialog mit dem Petitionsempfänger
Neue Gefahr für den Modellflug: Bundesregierung kippt Kompromiss zur Luftverkehrsordnung Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer der Petition „Hände weg von meinem Hobby”. Leider haben wir zum Start ins Jahr 2017 keine erfreulichen Nachrichten für Euch. Denn nachdem wir - auch dank der beeindruckenden Petitions-Unterstützung - mit dem Bundesverkehrsminister einen vernünftigen Kompromiss finden konnten, ist es nun Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen, die den Modellflug in Deutschland existenziell bedroht. Das bedeutet: Wir müssen noch einmal kämpfen. Und dabei brauchen wir wieder Eure fantastische Unterstützung. Bereits ab dem Frühjahr 2016 haben sich tausende Bürgerinnen und Bürger an einer E-Mail-Aktion an die Mitglieder des Deutschen Bundestags beteiligt. Von unseren Gesprächspartnern wissen wir, dass diese für große Aufmerksamkeit in den Fraktionen gesorgt sowie ganz entscheidend zum bisherigen Erfolg unserer Initiative Pro Modellflug beigetragen hat. Und eine solche massive Protestwelle benötigen wir jetzt erneut. Auf unserer Website haben wir eine Nachricht für Euch vorbereitet, in der der plötzliche Vorstoß aus dem Verteidigungsministerium erklärt und die aktuelle Notlage des Modellflugs geschildert wird. Folgt einfach diesem Link http://www.pro-modellflug.de/mein-abgeordneter (dort seht Ihr auch den vorbereiteten Text) und mit ein paar wenigen Mausklicks könnt Ihr Euren persönlichen Abgeordneten, Eure gewählte Vertreterin im Deutschen Bundestag herausfinden und per E-Mail darüber informieren, dass die Verteidigungsministerin am Parlament und den zuständigen Ausschüssen vorbei in den privaten Lebensbereich unbescholtener Bürger eingegriffen hat. Gerade im Wahljahr 2017 werden solche Aufrufe ganz besonders ernst genommen. Also lasst uns gemeinsam dafür Sorge tragen, dass die zuständigen Mitglieder des Deutschen Bundestags keine Alleingänge der Bundesregierung dulden. Mit Eurer Hilfe haben wir bereits große Erfolge im Kampf gegen die Pläne des Bundesverkehrsministeriums erzielt. Aber nachdem zuletzt ein vernünftiger Kompromiss für eine Novellierung der Luftverkehrsordnung erzielt werden konnte, hat nun völlig überraschend Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen diesen Kompromiss aufkündigen lassen. Und das über Nacht und ohne Vorwarnung. Auf ihr Betreiben wurden sorgfältig ausbalancierte Richtlinien einseitig verschärft und der private Modellflug in seiner bisherigen Form wieder existenziell gefährdet. Hier steht also erneut ein völlig unverhältnismäßiges De-facto-Verbot im Raum. Begründet wird dieser Vorstoß mit den Interessen der Bundeswehr angesichts einer erhöhten nationalen und internationalen Gefährdungslage sowie den Anforderungen der Luftwaffe bei Tiefflügen. Eine gleich aus mehreren Gründen fragwürdige Argumentation. Denn einerseits war die Koexistenz von Luftwaffe und Modellflug in den vergangenen Jahrzehnten nie ein Problem. Andererseits stellt sich die Frage, ob hier abseits der Öffentlichkeit und ohne Beteiligung des Parlaments die Voraussetzungen für einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren getroffen werden sollen. Bitte unterstützt uns noch einmal, schickt Eurem Volksvertreter in Berlin ein Nachricht über unser Online-Tool unter http://www.pro-modellflug.de/mein-abgeordneter. Und bitte informiert wieder Freunde, Verwandte, Bekannte und Kollegen. Denn nach wie vor gilt: JEDE STIMME ZÄHLT! Euer Pro Modellflug-Team ----- TRA L3 TAP-Member Erste Regel der Fehlersuche: Verschwende keine Zeit, hole einen groesseren Hammer. Bei Facebook fehlt unter dem Eingabefeld “Was machst du gerade?” noch ein weiteres für: “Und was solltest Du eigentlich machen?”. |
DKE150
Anzündhilfe Registriert seit: Okt 2015 Wohnort: Verein: AGM Beiträge: 29 Status: Offline |
Beitrag 7639505
[20. Januar 2017 um 08:10]
Guten Morgen,
nun scheint es so, als käme die strikte 100m-Grenze UND der "Miniführerschein", der doch laut vorherigen Mitteilungen das "Kompromissangebot" der Verbände gewesen sein sollte?! Das wäre ein echter Verhandlungs-GAU! Davon völlig abgesehen bin ich aber auch der Meinung, dass wir nun alle an einem Strang ziehen müssen! Wenn man die bisher vorliegenden Infos ernst nimmt und mal unterstellt, dass sich jeder an die Vorgaben halten möchte, dann gilt denke ich natürlich komplettes Abfluggewicht als Grenze, auch bei Wasserraketen. Und ebenso die 100m. Und noch schlimmer: Hat denn überhaupt einer der Veranstaltungsorte der grossen Flugtage die sonst zwingend erforderliche "Aufstiegserlaubnis (AE)"? Das ist ja was anderes als die klassische Höhenfreigabe, und selbst viele etablierte Modellfluggelände haben die AE wohl nicht und stehen nun unmittelbar vor dem aus! Diese Regeln wären ein denke ich absolut inakzeptabler Eingriff in die Freiheit von uns allen, hier muss gehandelt werden. Jeder von uns kann nun emails, Briefe und Gespräche mit Abgeordneten anstreben, das wird in einem Wahljahr sicherlich mehr als gar nichts bringen. Schlimmer kann es nun ausserdem echt nichtmehr werden! Viele Grüsse, Dominik |
Lschreyer
Grand Master of Rocketry Registriert seit: Nov 2006 Wohnort: Zeven Verein: AGM, L3 Beiträge: 2035 Status: Offline |
Beitrag 7639506
[20. Januar 2017 um 09:00]
Zitat: Die Aufstiegserlaubnis bei den Raketenflugtagen wird immer beantragt und wurde bisher auch immer erteilt. Always keep the pointy side up! |
morob
Epoxy-Meister Registriert seit: Jul 2001 Wohnort: Berlin Verein: DERA e.V. Beiträge: 407 Status: Offline |
Beitrag 7639507
[20. Januar 2017 um 09:02]
dem kann ich mir nur anschliessen, ich habe bis jetzt auch immer die ae bekommen. ich muss die nächsten tage sowieso wieder für 2017 beantragen, mal schaun.
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Lschreyer
Grand Master of Rocketry Registriert seit: Nov 2006 Wohnort: Zeven Verein: AGM, L3 Beiträge: 2035 Status: Offline |
Beitrag 7639508
[20. Januar 2017 um 09:20]
Die Frage die sich hier auch stellt: In wieweit betrifft es die Raketen?
Es wird da von "Flugmodellen" und "unbemannten Luftfahrtsystemen" gesprochen. Laut LuftVG gilt aber: "Raumfahrzeuge, Raketen und ähnliche Flugkörper gelten als Luftfahrzeuge" Ich bezweifle daher, dass wir unter die Neuregelung fallen. Ok, in der LuftVO steht noch " Flugmodellen.... mit Raketenantrieb" aber die waren ab 20g immer schon nur mit Genehmigung zu fliegen. Außerdem gelten die 100m nur "außerhalb von Modellfluggeländen", und ich nehme an, da ist eine angemeldete Veranstaltung mit Aufstiegserlaubnis ebenso mit eingeschlossen. Das würde natürlich das Ackerfliegen unterbinden, man muss aber auch überlegen, dass niemand von unten sehen kann wie hoch eine <20g-Rakete flog, das ist also alles andere als extrem tragisch. So extrem hoch fliegen die ja nicht. Alles andere benötigt eine Aufstiegserlaubnis, damit ist das dann erledigt, sofern man sie bekommt... Im Flyer http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/LF/flyer-die-neue-drohnen-verordnung.pdf?__blob=publicationFile sind auch keine Raketen abgebildet, nur Flugzeuge und "Drohnen". Liege ich da richtig? Ich würde Dobrindt ja mal anschreiben und um Klarheit bitten was die Begriffe angeht. Geändert von Lschreyer am 20. Januar 2017 um 09:28 Always keep the pointy side up! |
DKE150
Anzündhilfe Registriert seit: Okt 2015 Wohnort: Verein: AGM Beiträge: 29 Status: Offline |
Beitrag 7639509
[20. Januar 2017 um 09:26]
Hi,
ok, wenn das Verfahren der Aufstiegserlaubnis nicht schwieriger/anders wird als bisher, dann wären also immerhin die Flugtage weiter möglich. Immerhin etwas! Ob Raketen überhaupt drunter fallen, ich habe keine Ahnung ehrlich gesagt, das ist wie so oft leider auch alles sehr schwammig was man bisher lesen konnte. Wäre es aber überhaupt "besser" als Luftfahrzeug zu gelten als als Modellflugzeug? Viele Grüsse, Dominik |
morob
Epoxy-Meister Registriert seit: Jul 2001 Wohnort: Berlin Verein: DERA e.V. Beiträge: 407 Status: Offline |
Beitrag 7639512
[20. Januar 2017 um 09:42]
das ist das auch was mich nervt, ich weiss nicht ob es die modellraketen auch betrifft.
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DKE150
Anzündhilfe Registriert seit: Okt 2015 Wohnort: Verein: AGM Beiträge: 29 Status: Offline |
Beitrag 7639513
[20. Januar 2017 um 09:50]
Keine Ahnung: In allen Kommunikationen des Ministeriums steht immer explizit "Flugmodelle". Was auch immer eine Modellrakete ist, ein "ModellFLUGZEUG" ist sie sicherlich nicht, zumindest nicht nach allen Definitionen eines Flugzeuges die ich kenne (Flugzeug ist schwerer als Luft und erzeugt Auftrieb mittels nicht-rotierenden Auftriebsflächen!). Aber "Flugmodell"? Vielleicht schon(?)
Andererseits: Entscheidend ist ja am Ende wohl der offizielle Text der Verordnung, nicht irgendein BMVI-Flyer. Kennt jemand den Text bereits?? Geändert von DKE150 am 20. Januar 2017 um 09:54 |
Oliver Arend
Administrator
Registriert seit: Aug 2000 Wohnort: Great Falls, VA, USA Verein: RMV/Solaris/AGM/TRA L1/TCV/MDRA/NOVAAR Beiträge: 8350 Status: Offline |
Beitrag 7639515
[20. Januar 2017 um 10:25]
Wenn ich aus dem Entwurf vom November extrapolieren kann, ändert sich für Raketen in der Praxis eigentlich wenig.
Ab 20 g braucht man weiterhin eine Aufstiegserlaubnis, da ändert sich also gar nichts. Unter 20 g braucht man nur für Flughöhen über 100 m eine Aufstiegserlaubnis, und die werden sicher selten erreicht und noch seltener nachgemessen. Für uns de facto also halb so wild, trotzdem haben wir uns das anders vorgestellt. Oliver |
morob
Epoxy-Meister Registriert seit: Jul 2001 Wohnort: Berlin Verein: DERA e.V. Beiträge: 407 Status: Offline |
Beitrag 7639516
[20. Januar 2017 um 10:28]
solange politiker denken, sie können dumme menschen mit gesetzen regeln, kann das immer wieder passieren.
ich finde das schon eigenartig das die aktuelle gesetzeslage nicht konsequent ausgelegt wird, dann wären solche spielereien (gesetze) nicht notwendig. Geändert von morob am 20. Januar 2017 um 10:29 |