Oliver Arend
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Aus dem Newsletter 04/2017 der Bundeskommission Modellflug des DAeC: Zitat: Nachdem die Bundesratsinitiativen für den Modellflugsport erfolgreich waren, hat die Bundesregierung ebenfalls ihre Zustimmung erteilt. Norbert Barthle, parlamentarischer Staatssekretär im BMVI, hatte dies in seinem Schreiben an den DAeC bereits angedeutet.
Zwischenzeitlich gab es auch weitere Gespräche zwischen dem DAeC-Vizepräsidenten Gunter Schmidt und dem BMVI zu den noch offenen Fragen. Es konnten noch nicht alle geklärt werden, aber zum Thema Kenntnisnachweis für unter 14-jährige gibt es eine Lösung. Diese gilt auch für Veranstaltungen bzw. Wettbewerbe auf Geländen ohne eine Aufstiegsgenehmigung. Es genügt, wenn eine Aufsichtsperson mit einem Kenntnisnachweis vor Ort ist und die kann auch 14,1 Jahre jung sein. Damit wurde seitens des BMVI auch die Aufsichtsperson klar definiert.
Weiter wird es keine Beauftragung der Verbände im Sinne des § 31 c (1) Nr. 3 LuftVG geben, wie das z. B. bei den Großmodellen der Fall ist. Das BMVI strebt hier gemeinsam mit den Verbänden eine einfache Lösung an. Die weiteren Probleme und offenen Punkte, wie z. B. das Überfliegen von Naturschutzagebieten wird der DAeC in den nächsten Gesprächen klären.
Nichts spezifisches für uns Raketen, ich bin gespannt was da noch rauskommt. Oliver
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