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Andreas B.
Grand Master of Rocketry Registriert seit: Nov 2002 Wohnort: Freistaat Sachsen Verein: AGM (P2,L2) TRA#9711 Beiträge: 5239 Status: Offline |
Beitrag 7057936
, Anzeige für das Abbrennen eines Feuerwerkes
[23. Juli 2009 um 18:31]
Hallo Leute,
heute haben mich mal wieder die Beamten eines Ordnungsamtes sprachlos gemacht . Der Sachverhalt: wegen einer privaten Feierlichkeit (70. Geburtstag meines Vaters) habe ich vor 3 Wochen ordnungsgemäß beim Ordnungsamt eine Anzeige für das Abbrennen eines Feuerwerkes, auf Privatgrundstück eingereicht, welche ja für § 27 SprengG Inhaber ja normalerweise kostenfrei ist. Soweit sogut, diese Prozedur habe ich schon mehrmals bei verschiedenen Ordnungsämtern (z.B. für die Rote Jahne) problemlos durch. Dieses mal musste ich aber zu einem neuen Ordnungsamt welches für den anderen "Abbrandplatz" zuständig ist. Da ich trotz Bitte um Bestätigung in meinem Antrag bis heute keine Rückinfo erhielt, fragte ich telefonisch einfach mal nach, da der Feiertermin ja bereits in 2 Wochen ist. Nach langen "Zuständigkeitsgerangel" erhielt ich, recht patzig, folgende Antwort, tja sie sind zwar Erlaubnisinhaber nach § 27 und haben das Recht zum Umgang und Erwerb im nichtgewerblichen Bereich für Raketenantriebe Kl. T2 und Raketenmotoren großer 20g aber noch lange nicht für Feuerwerkskörper Klasse II im laufe des Jahres !? Dafür brauchte ich eine extra Schulung mit Eintrag in meinen Schein???? Ich wies den guten Mann darauf hin das am 31.12. eines jeden Jahres jeder Bürger ab 18 Jahre solche pyrotechnischen Gegenstände kaufen und verwenden dürfe! Das beeindruckte ihn wenig und er lies sich absolut nicht davon überzeugen mir die Erlaubnis kostenlos zu erteilen... ! Außerdem würden Feuerwerke nach 22:00 Uhr wegen Störung der Nachtruhe sowieso nicht genehmigt !? Es wäre höchstens möglich noch einmal einen ganz neuen "normalen Antrag", welcher dann natürlich kostenpflichtig (ca.50,-Euro) wäre, zu stellen. Eventuell würde dieser dann genehmigt aber nur vor 22:00 Uhr. Da ich merkte, das mein Blutdruck, nach dieser Diskussion beängstigende Werte annahm und ich der Logig dieses Mannes nicht mehr folgen konnte, vertagte ich die Sache lieber erst mal um kompetenten Rat einzuholen......! Jetzt mal maine Frage in die Runde, habt ihr schon mal sowas erlebt? Und was sagen die Rechtsexperten dazu, muss in meinem Schein neuerdings für die kostenfreie Erlaubnis der Anzeige für das Abbrennen eines Feuerwerkes auch Feuerwerkskörper Klasse II drinn stehen??????????? Ich bin jetzt erst mal platt! Gruss Andreas PS.: Mein Antrag umfasste folgende Feuerwerkskörper: 5 Vulkane/Bengallichter Klasse 2 10 Batterien/ Römische Lichter 10-24mm Klasse 2 Keine Raketen und kein anderes Feuerwerk Kl. 3 und 4 Geändert von Andreas B. am 23. Juli 2009 um 18:36 |
Rocketboy25
SP-Schnüffler Registriert seit: Jul 2002 Wohnort: Dinslaken Verein: RAMOG,Solaris,TRA, AGM Beiträge: 606 Status: Offline |
Beitrag 7057939
[23. Juli 2009 um 19:18]
Hi Andreas,
leider muß ich dem neuen Ordnungsamtbeamten recht geben .... Dein alter Sachbearbeiter hat anscheinend nie in Deinen Schein geschaut. .... Die Nutzung der Anzeige ist eigendlich nur Pyrotechnikern erlaubt (Bühnenfeuerwerker/ Großfeuerwerker) . Für den Normalbürger gilt während des Jahres die Genehmigungspflicht (§ 24 I der 1.V.SprengG) auch mit 27er für Raketenmotoren. Vielleicht hat es der alte Beamte nur nicht so genau genommen.... Gruß Jochen Abstürzende Einbauten:#43251 |
CharlyMai
Foren-Prediger
Registriert seit: Mär 2005 Wohnort: Fuhrberg Verein: SOLARIS-RMB e.V. (P2;T2) / AGM / TRA#21598 Beiträge: 1977 Status: Offline |
Beitrag 7057940
[23. Juli 2009 um 19:28]
Scheininhaber nach §27 ....
was in dem schein steht ist Theoretisch egal ... ich werde mal den Stefan Wimmer anrufen, und das Ergebnis hier posten (mit den entsprechenden Paragraphen) •"Der Glaube an eine bestimmte Idee gibt dem Forscher den Rückhalt für seine Arbeit. Ohne diesen Glauben wäre er verloren in einem Meer von Zweifeln und halbgültigen Beweisen." Konrad Zuse •Konstruiere ein System, das selbst ein Irrer anwenden kann, und so wird es auch nur ein Irrer anwenden wollen. SOLARIS-RMB e.V. AGM |
Rocketboy25
SP-Schnüffler Registriert seit: Jul 2002 Wohnort: Dinslaken Verein: RAMOG,Solaris,TRA, AGM Beiträge: 606 Status: Offline |
Beitrag 7057941
[23. Juli 2009 um 19:38]
ne eben nicht! Es ist explz. nur das erlaubt was im Schein steht! Darfst ja auch nicht mit nem "Böllerschein" Raketenmotoren (T2)kaufen.... Gestände der Klasse Bam PII unterliegen nun mal der Abgabebeschränkung auf die letzten drei Werktage im Jahr....
Gruß Jochen Abstürzende Einbauten:#43251 |
CharlyMai
Foren-Prediger
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Beitrag 7057942
[23. Juli 2009 um 20:07]
Es geht hier um die Anzeigepflicht ...
Und Anzeigen darf jeder Inhaber einer Erlaubnis nach §27.... Es darf dann ja "nur" Klasse II Feuerwerk abgebrannt werden... das ist klar, aber Anzeigen darf jeder inhaber nach § 27 Ich erreiche Stefan im Moment nicht .... Geändert von CharlyMai am 23. Juli 2009 um 20:07 •"Der Glaube an eine bestimmte Idee gibt dem Forscher den Rückhalt für seine Arbeit. Ohne diesen Glauben wäre er verloren in einem Meer von Zweifeln und halbgültigen Beweisen." Konrad Zuse •Konstruiere ein System, das selbst ein Irrer anwenden kann, und so wird es auch nur ein Irrer anwenden wollen. SOLARIS-RMB e.V. AGM |
Dirk
Überflieger Registriert seit: Feb 2002 Wohnort: Woltersdorf (Berlin) Verein: AG Modellraketen, L1, T2, §7, §20,§27 Beiträge: 1886 Status: Offline |
Beitrag 7058900
[24. Juli 2009 um 07:49]
naja, mit unserem 27er hat das wirklich wenig zu tun.
Glück gehabt bisher. Du musst den Weg über die normale Ausnahmegenehmigung gehen. Kosten je nach Nase 10 -100 € ... Gruß Dirk |
Hans R
Raketenbauer Registriert seit: Jul 2007 Wohnort: Lkr. GP Verein: Solaris Beiträge: 144 Status: Offline |
Beitrag 7058901
[24. Juli 2009 um 08:35]
hallo zusammen,
ich habe vor einigen Jahren mit einem Feuerwerk zum 10 jährigen Bestehen unseres Vereines folgende Erfahrung gemacht. Das Feuerwerk wurde für die Zeit von 22.00 bis 22.30 Uhr genehmigt. Allerdings erst, nachdem ich meinen Böllerschein vorgelegt hatte. Kostenpunkt damals für die Gehmigung 50.-- € und ein riesiger Formularaufwand. Nicht vergessen sollte man dabei auch die Versicherungsrechtliche Frage. Nicht jede Haftpflicht deckt auch ein solches Privatfeuerwerk ab. Grüßle, Reiner Grüßle aus dem wilden Süden, Reiner |
osmadie
SP-Schnüffler
Registriert seit: Feb 2006 Wohnort: Rhein-Pfalz-Kreis Verein: Solaris-RMB e.V. Beiträge: 515 Status: Offline |
Beitrag 7058902
[24. Juli 2009 um 10:58]
Hi,
ich habe auch im Februar '08 ein Feuerwerk angemeldet und 50,-Euro zahlen dürfen. Dafür durfte ich dann auch noch in der Gegend rumfahren, um das schriftliche Einverständnis des Grundstückeigentümers zu bekommen. Das war zum Glück Gemeinde-Gelände und die Bürgermeisterin hat sich über ein Feuerwerk gefreut. Ich musste auch vor 22.00h fertig sein. Das war aber noch vor meiner T2-Schein-Zeit. Gruß Oliver Der erste Schluck aus dem Becher der Wissenschaft führt zum Atheismus, aber auf dem Grund des Bechers wartet Gott. Werner Heisenberg |
Dirk
Überflieger Registriert seit: Feb 2002 Wohnort: Woltersdorf (Berlin) Verein: AG Modellraketen, L1, T2, §7, §20,§27 Beiträge: 1886 Status: Offline |
Beitrag 7058903
[24. Juli 2009 um 11:28]
Im Winter ist 22 Uhr auch fast normal. Im Sommer wird das aber auf 23.00 Uhr hochgesetzt.
Sonnenuntergang ist doch erst um 22.nochwas ... Gruß Dirk |
Rocketboy25
SP-Schnüffler Registriert seit: Jul 2002 Wohnort: Dinslaken Verein: RAMOG,Solaris,TRA, AGM Beiträge: 606 Status: Offline |
Beitrag 7058904
[24. Juli 2009 um 12:13]
@Dirk: i.d.R. in ja, hab aber auch schon erlebt das Gemeinden private Feuerwerke generell nur bis 22Uhr zulassen....
Es gibt auch genug Gemeinden die von der Materie gar keine Ahnung haben und auf Anzeigen nach §23 mit ner Genehmigung nach §24 für teuer Geld natürlich ankommen! Da ist dann von Seiten meines Chefs meist ein Einspruch fällig, denn 75-100Oiro für eine Genehmigung die wir nicht brauchen ist schon ein wenig viel! Gruß Jochen Abstürzende Einbauten:#43251 |