McGuyver
Raketenbauer
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Den altbekannten Luftbilderlaß gibt es ja nun nicht mehr, nachdem man die Aufnahme und Nutzung von Luftbildern beim RP beantragen musste. Es gilt nun das "Positiv-Prinzip": alle Luftaufnahmen sind genehmigungsfrei, ausser sie sind im Einzelfall verboten.
Wie sind hier die rechtlichen Bestimmungen aktuell? Welche Aufnhamen, welche Nutzung ist nach wie vor Genehmigungspflichtig? Wer kann die allgemeine Erlaubnis einschränken? Wer ggfs. erforderliche Genehmigungen erteilen?
Im Internet ist nichts zu finden... kennt sich von Euch jemand aus damit?
Greetz, Thomas
"Ich denke gerne an die Chance einer Möglichkeit"
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