andi
Drechsel-Lehrling
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So habe ich die Transportproblematik und teilweise die Lagerung gelöst: Kiste mit UN-Nr und Zulassung für 1.4S, und je nach Einsatz bis zu 3 Stück für Treibsätze, Zünder, Pulver im Wagen. Die Kiste ist aus Stahlblech mit umlaufender Gummidichtung, absolut luft/ wasserdicht. Sie hat nachstellbare Verschlußbügel, in die jeweils ein Vorhängeschloss eingesetzt werden kann. Bei Deckelöffnung von 41 x 19 cm (unten noch jeweils je 2 cm größer) bringt man schon einiges unter. Selbst zum Trocknen mit Silikageel hab ich schon eine eingesetzt, Luftfeuchtigkeit bleibt definitiv draussen. Den Einzelpreis müsste ich bei Interesse nachfragen, ich habe die Dinger mit Inhalt komplett erstanden, denke aber er wird um 10 Teuro liegen. Da das Ding Typgeprüft ist erfüllt man damit alle Vorschriften, nur das Zusammenpackverbot muß man selbst einhalten.Bilder inm Anhang: Folgende Datei wurde angehängt:
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andi
Drechsel-Lehrling
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Die UN-Nr. für Profis Folgende Datei wurde angehängt:
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andi
Drechsel-Lehrling
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Verschluss für Vorhängeschlösser Folgende Datei wurde angehängt:
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Johannes (Axe) Haux
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Zitat: Original geschrieben von andi So habe ich die Transportproblematik und teilweise die Lagerung gelöst: Kiste mit UN-Nr und Zulassung für 1.4S, und je nach Einsatz bis zu 3 Stück für Treibsätze, Zünder, Pulver im Wagen. Die Kiste ist aus Stahlblech mit umlaufender Gummidichtung, absolut luft/ wasserdicht. Sie hat nachstellbare Verschlußbügel, in die jeweils ein Vorhängeschloss eingesetzt werden kann. Bei Deckelöffnung von 41 x 19 cm (unten noch jeweils je 2 cm größer) bringt man schon einiges unter. Selbst zum Trocknen mit Silikageel hab ich schon eine eingesetzt, Luftfeuchtigkeit bleibt definitiv draussen. Den Einzelpreis müsste ich bei Interesse nachfragen, ich habe die Dinger mit Inhalt komplett erstanden, denke aber er wird um 10 Teuro liegen. Da das Ding Typgeprüft ist erfüllt man damit alle Vorschriften, nur das Zusammenpackverbot muß man selbst einhalten.Bilder inm Anhang:
Hi Andi, fuer um die 10 Euro wuerde ich 3 nehmen. Waehre das moeglich? Gruss Johannes
Die Zensur ist das lebendige Geständnis der Großen, daß sie nur verdummte Sklaven aber keine freien Völker regieren können. (Johann Nepomuk Nestroy) Das Merkwürdige an der Zukunft ist wohl die Vorstellung, daß man unsere Zeit einmal die gute alte Zeit nennen wird. (Ernest Hemingway) Es wird niemals so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd. (Otto Fürst von Bismarck)
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Herbert
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Vorsicht.
Für einen offiziellen Transportbehälter muß eine BAM-Nr. zugeteilt sein. Da reicht die UN-Gefahrgutkennzeichnung (wie offensichtlich drauf steht) noch nicht.
Als Lagerbehälter ist eine spezielle Zulassung nicht erforderlich sein. Er muß nur sicher abschließbar und diebstahlsicher (das Gesetz sagt "wegnahmesicher" befestigt sein.
Herbert
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Achim
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Hallo Herbert,
da ich den ganzen SP-Krempel eigentlich am liebsten aus dem Haus raus haben will, hätte ich da eine Frage an Dich.
Wäre es erlaubt, wenn ich in meinem, mit einem Zaun umfriedeten Garten einen kleinen "Lagerraum" bauen würde? Ich denke da an einen, aus Beton gegossenen Würfel von ca. 1x1x1 Meter , der mit einer Metalltür mit solidem Vorhängeschloss versehen würde. Baugenehmigung brauche ich bei dieser Grösse ja nicht. Druckausgleich nach oben liesse sich ja einbauen. Welche Mengen dürfte ich da lagern, da es ich ja dann sozusagen um ein eigenständiges "Gebäude" und nicht um einen "unbewohnten Nebenraum" handeln würde?
Gruß, Achim
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Oliver Arend
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Gilt das mit der Zusammenlagerung in Räumen auch für unbewohnte Nebengebäude (vermute mal)? Weil Du dann keinen Gewinn hast, denn im Haus in versch. Räumen könntest Du mehr lagern.
Oliver
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Herbert
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Hallo Achim,
Oliver hat schon recht. Der Gewinn ist nicht allzugroß, wenn Du darin Schwarzpulver lagern willst. Dein Betonschacht im Garten wäre im rechtlichen Sinne ein unbewohntes Nebengebäude, in dem Du 3 kg Schwarzpulver als Nichtgewerbetreibender lagern darfst. Auch die nicht sprengkräftigen Zündmittel (wie Schwarzpulverzündschnüre elektr. Anzünder u.s.w. kannst Du nur in einer Höchstmenge von 3 kg darin lagern bzw. in Zusammenlagerung mit SP wiederum nur insgesamt 3 kg. Aber mal am Rande einen Tipp. Ein an das Haus angebauter Kellerlichtschacht gilt bereits als unbewohntes Nebengebäude. Wenn Du den seitlich erweiterst und darin gut gesichert einen Behälter einbaust, könntest Du Dir eine Menge Aufwand sparen. Hast Du diese privaten Lagerungsmöglichkeiten in der Sprengschule Dresden nicht gelernt ?
Viele Grüße Herbert
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andi
Drechsel-Lehrling
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Das mit dem Nebengebäude geht auch einfacher als aus Beton selbst zu gießen. Ein Vorderladerschütze hat beim Bauhof ausrangierte Waschbeton-Müllbehälter geholt, ne stabile Türe dran gemacht und in den Garten gestellt.(Innen drin war dann noch ein 300 Mark Tresor den er aus dem Haus übrig hatte, ist aber je nach Tür nicht nötig. Übrigens ist bei einem Tresor, Kiste... aussen drauf immer ein Aufkleber mit Bombensymbol nötig. Sonst ist man dran falls ein Dieb beim Aufschweißen als Tiefziehteil ala Paulchen Panter mit der Tür im Gesicht endet.) Geht schnell, sieht gut aus und der Laie vermutet eh nur Müll drin. Der Kellerschacht ist aber auch gut und immer wohltemperiert dank umgebendem Erdreich. Nur dann sollte der Behälter wiederum wasserdampfdicht sein. Ich nehme sogar immer noch einen Beutel Silicagel vorsichtshalber mit rein. Damit bin ich bei den Kisten angelangt. Zu dir Johannes, ich frage heute oder morgen mal bei dem Geschäft nach was die Dinger einzeln kosten sollen und gebs dann hier bekannt. Soviel ich mitbekommen habe müssten noch einige davon da sein, da der Inhalt auch einzeln verkauft wurde.
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Achim
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Zitat: Original geschrieben von Herbert Hast Du diese privaten Lagerungsmöglichkeiten in der Sprengschule Dresden nicht gelernt ?
Viele Grüße Herbert
Hallo Herbert, in den Lehrgangsunterlagen sind die Lagermengen schon angegeben, allerdings schwanken die Angaben je nach Lagergruppe sehr stark. So ist SP in der Lagergruppe 1.1 angeführt und mit 3kg angegeben. Bei "ortsbeweglicher Aufbewahrung" (Baustellenfahrzeug, Schrank oder Schiff!" dürften aber 25 kg gelagert werden. Pyrotechnische gegenstände der Klasse T2 in Lagergruppe 1.1 sind in Nebenräumen und Nebengebäuden mit 5kg angegeben. In Lagergruppe 1.2 sind ebenfalls pyrotechnische gegenstände der Klasse T2 angegeben, hier allerdings in Räumen nicht zulässig, dafür aber in Nebengebäuden mit 20 kg. Pyrotechnische gegenstände der Klasse T1 wiederum sind in der Lagergruppe 1.3 und 1.4 angeführt. In Gruppe 1.3 mit 5kg in unbewohnten Räumen und 10 gk in Nebengebäuden. In Gruppe 1.4 dagegen mit jeweils 10 kg. Leider findet man auf den Raketenmotoren keine Angaben über die Lagergruppe, zumindest habe ich keine entdeckt. Im übrigen lag in Dresden der Schwerpunkt des Lehrgangs eindeutig nicht auf Modellraketen sondern auf Airbags und Gurtstraffern. Ich wäre sehr gerne nochmal zum Lehrgang nach Roggden gekommen, aber leider war der Termin für micht nicht möglich. Wusstest Du übrigens, dass der Fussboden eines Raumes zur Lagerung pyrotechnischer gegenstände der Klasse T2 (Gurtstraffereinheiten) einen Widerstand von weniger als 10 hoch 8 Ohm haben muss? Gruß, Achim
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