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CharlyMai

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CharlyMai

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Beitrag 122292 , Lagerung von Explosionsgefährlichen Stoffen [Alter Beitrag03. Juni 2007 um 21:39]

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Hi Leute ....

Okay, okay, einige von euch werden nun denken ... da ist er aber schnell, der Lehrgang ist doch erst im November ....

Aber ich stelle hier trotzdem einmal die Frage, wie IHR (als Inhaber einer Erlaubnis nach §27) eure Explosionsgefährlichen Stoffe Gesetzeskonform gelagert habt.

Mir geht es hierbei nicht um Fotos oder dergleichen, sondern ... in WAS für Behältern, in welcher Art von Räumen, wie habt ihr die Gruppen getrennt, was ist Sinvoll in der Anschaffung ...

Ich habe heute mal ein wenig im Netz gestöbert, und festgestellt das Datenschutztresore (Klasse III / 60min 1065 Grad Celsius --- innen max. 50Grad Celsius/85% Luftfeuchte) doch ein Schweinegeld kosten.
Ist ein Tresor der Klasse III sinnvoll? Benötige ich vielleicht sogar zwei ??

Über zahlreiche Beiträge (wer mag mit Bild) wäre ich sehr Dankbar....

viele Grüße
Pierre

Geändert von CharlyMai am 03. Juni 2007 um 21:41


•"Der Glaube an eine bestimmte Idee gibt dem Forscher den Rückhalt für seine Arbeit.
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•Konstruiere ein System, das selbst ein Irrer anwenden kann, und so wird es auch nur ein Irrer anwenden wollen.

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Blackpuma

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Beitrag 122329 [Alter Beitrag04. Juni 2007 um 07:37]

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Guten Morgen!

Ich habe vor einem Jahr den "Pyrotechnikschein" gemacht. Dabei haben wir ebenfals die Lagerbedingungen für Pyrotechnische Gegenstände durchgenommen. Dabei haben wir gesehen das es fast unmöglich ist die Lagerbedingungen für so etwas einzuhalten.

Für kleine Mengen war sozusagen eine Art Bunker vorgeschrieben der eingezäunt ist und um den, glaube es waren 10m kein anderes Gebäude stehen darf.

Es ist also sehr schwer die Lagerbedingungen wirklich einzuhalten.

Ich habe meine Sachen in meiner Werkstatt in einer Holzkiste verstaut.

LG
Blackpuma

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Neil

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Neil

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Beitrag 122340 [Alter Beitrag04. Juni 2007 um 09:22]

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Hi,

ich habe meine Kiste aus Metall in der Werkstatt so montiert, das diese ohne Schlüssel nicht zu entfernen ist. Die Werkstatt ist dabei das unbewohnte Nebengebäude was die Menge die dort gelagert wird bestimmt. Von den einzelnen Lagergruppen her, habe ich nicht mehr da als die schlimmstmögliche Kombination erlaubt. Ist halt ein Vorteil wenn man Hybride fliegt. Da braucht man nur sehr wenig bis gar keine Pyrotechnik zum fliegen.
Aber ihr werdet in euren Lernunterlagen genug Stoff zu dem Thema finden.

Gruß

Neil

Die Erde ist eine Scheibe. Egal in welche Richtung sich die Menschheit bewegt, sie geht immer auf einen Abgrund zu.


J.Boegel

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Beitrag 122458 [Alter Beitrag05. Juni 2007 um 17:37]

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Ich nutze einen alten Gewehrschrank der, fatalerweise, aus Metall ist.
Der steht im Keller, alle angrenzenden Räume sind niedrig frequentiert.
Die Druckentlastungsfläche ist durch das Kellerfenster gewährleistet, brennbares gibts in diesem Keller auch nicht. (Metallregale+Konserven+ div. Weinvorräte)
Wer den aufbrechen oder wegschleifen will....der hat was vor ;-)

Jens

Geändert von J.Boegel am 05. Juni 2007 um 17:39


Gewisse Dinge greift man mit Worten so vergeblich an wie Geister mit Waffen.
FabianH

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Beitrag 122462 [Alter Beitrag05. Juni 2007 um 18:47]

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Wie schaut das mit alten Munitionskisten aus? Luft, und somit Feuchtigkeitsdicht, könnte man wie einen Schrank an die Wand schrauben, abschließbar und robust.

MfG Fabian
Rocketboy25

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Beitrag 122937 [Alter Beitrag11. Juni 2007 um 14:50]

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Bei mir sind es handelsübliche Geldkasetten aus dem Baumarkt. Zwei Löcher reingebohrt, an die Wand gedübelt , ne platzende Bombe drauf geklebt und der Mann vom Ordnungsamt war zufrieden.

Gruß Jochen

Abstürzende Einbauten:#43251
Lschreyer

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Beitrag 123959 [Alter Beitrag26. Juni 2007 um 11:46]

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Ich habe einen kleinen Safe, 50x30x30 cm in einem abgeschlossenen Zimmer im Dachgeschoss.
Der Safe ist an die Wand geschraubt, das Zimmer hat eine Entlastungsfläche über das Fenster.
Am Safe ist ein Gefahrenschild, vor dem Raum hängt ein 6kg-Löscher (Auch Vorschrift!)

Ist alles in allem so wie es der Gesetzgeber möchte, da der Raum im Haus liegt darf ich aber nur die geringe Menge lagern. Ich nutze kein SP, daher bin ich da aber flexibel genug, mit SP darf man ingesamt nur 1 kg lagern, und das dann auch nur getrennt von den Treibsätzen. Wenn man dann 500 g SP hat bleiben einem noch 500 g für Treibsätze, 3 F-Motoren. Wenn man nur 1 kg kaufen kann, tja, dann sollte man einen Teil weiter geben oder "vernichten", damit man noch freie Lagermengen für Motoren hat. Das ist auch der Grund, warum ich kein SP im Lager habe, ohne SP darf man 3 kg lagern.

Ich habe mich beim Kurs auch gewundert, die Auflagen sind nicht so einfach zu erfüllen, die Mengen auch bescheiden solange es im Hauptgebäude gelagert wird.

Es ist ja so, dass man den Raum sichern muss (Sicherheitsschloß welches beim ersten umdrehen schließt). Darin muss das Lager-Behältnis stehen (Feuerfest, vor Wegnahme gesichert, also angeschraubt), welches ebenfalls abschließbar sein muß. Eine Kiste in der Garage ist demnach nicht ausreichend, der Raum in dem die Kiste steht muß unbewohnt und abgeschlossen sein. Man nimmt dafür dicke Holzkisten (Verzapft usw.) oder Safes oder auch Waffenschränke, alternativ gehen auch Geldkassetten. Anschrauben ist ebenfalls pflicht, hinstellen reicht nicht.

Es darf übrigens niemand außer dem Erlaubnisinhaber den Safe öffnen, nicht einmal die Polizei, es sei denn der Beamte hat einen Erlaubnisschein. Der Safe muß ein Sicherheitsschild haben, damit Feuerwehr usw. beim Eindringen in den Raum sehen kann wo das Zeug gelagert ist. Der Raum selbst soll auf der Innenseite der Tür ein Schild haben, nicht außen, das lockt Interessenten an ;-)
Und der Feuerlöscher ist in der Nähe des Raums zu stellen, eh eine gute Sache so etwas im Haus zu haben wenn man Motoren lagert. Ich habe noch einen Feuermelder im Raum, ebenfalls eine nette Sache.


Louis

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Beitrag 7640791 [Alter Beitrag05. August 2017 um 21:13]

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Dazu hätte ich mal eine Frage:

ich lebe hier in einem Mietshaus bzw. Wohnung.

Gelagert werden T1 Motore, eine Rolle Zündschnur, Tapematch, und ein Karton mit diversen Resten von Sylvesterfeuerwerk Kl.1 + 2.

Welche Maximalmengen darf ich jetzt überhaupt in meiner Wohnung lagern?

Dazu steht einiges im Netz, aber vieles ist alt und ich blicke jetzt nicht wirklich durch, welche Verordnung für mich gilt...
Oliver Arend

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Beitrag 7640803 [Alter Beitrag09. August 2017 um 08:36]

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Dafür relevant ist die "Anlage 7 zum Anhang Aufbewahrung kleiner Mengen im nicht gewerblichen Bereich" zur 2. SprengV:
https://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_2/BJNR021890977.html

Oliver
Gargamel

Anzündhilfe

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Beitrag 7640886 [Alter Beitrag23. August 2017 um 22:45]

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Ach du sch...

Ich hab praktisch nur Wohnraum. Also alles illegal.

Welche Strafe blüht mir denn, wenn ich mich nicht dran halte und jemand daran Anstoß nimmt?
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